Schützengesellschaft Hummertsried 1855 e.V.
Seit dem 14. Mai gilt ein Stufenplan für schrittweise Lockerungen
Die Landesregierung hat im Mai eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Seit dem 14. Mai gilt dadurch in Baden-Württemberg ein Stufenplan, der schrittweise Lockerungen im Sport ermöglicht. Die erste Stufe gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten weitere Öffnungen. Genauere Informationen hierzu sind in der WLSB-Infothek hinterlegt.
Sobald kleine Gruppen bis 20 Personen den kontaktarmen Trainingsbetrieb in der Sportbogenhalle aufnehmen dürfen werden wir Euch über die Homepage der Schützengesellschaft informieren. Es gelten dann weiter die strengen Hygienevorschriften. Die Öffnungszeit vom Schützenhaus bleibt dann bis 21:00 Uhr begrenzt.
Bogenschießen ist auf Außensportanlagen, auf welchen ausreichend Platz ist, sodass der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Gruppen eingehalten werden kann erlaubt. Dort darf mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person Sport getrieben werden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht gezählt. Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben, wenn gewährleitet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten und sich nicht durchmischen.
OSM M. Lämmle