11.Januar – 17.Januar

Schützengesellschaft Hummertsried 1855 e.V.

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg von 11. Bis 31. Januar 2021. Sport entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder

privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten im Freien erlaubt. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen:  Fitnessstudios aller Art; Schwimm- und Spaßbäder;  Skilifte und Gondeln; Tanz- und Ballettschulen; Thermen und Saunen; Vereinssportstätten; Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten und  Yogastudios bleiben geschlossen.

Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien zum Beispiel: Golfplätze;  Hundesportplätze; Reitanlagen; Tennisplätze und Modellflugplätze bleiben geöffnet. Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

Das Schützenhaus und die Sportbogenhalle bleiben bis Sonntag, 31.01.2021 geschlossen.

OSM M. Lämmle